Die Mündener Tafel teilt zwei Mal pro Woche, gespendete Lebensmittel, an hilfsbedürftige Personen aus.

     
Voraussetzung um an einer Lebensmittelausgabe teilzunehmen   Um an der Lebensmittelausgabe teilnehmen zu können benötigt man einen Berechtigungsausweis der von der Mündener Tafel ausgestellt wird.
     
Berechtigungsausweis  

Voraussetzung für die Erteilung eines Berechtigungsausweises ist der Nachweis der Bedürftigkeit, die wie folgt nachgewiesen werden kann:

- Leistungsbescheid des Landkreises Göttingen über
Arbeitslosengeld II (Hartz4)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung für Rentner oder ein Wohngeldbescheid.
- Geringverdiener werden auch im Einzelfall geprüft.

Die Bedürftigkeit wird nach einem Jahr überprüft und wird dann ggf. um ein Jahr verlängert. Rentner*innen erhalten eine unbefristete Kundenkarte.

Berichtigungsausweise werden aktuell jeden Montag zwischen 11 und 12 Uhr im Mehrgenerationenhaus ausgegeben.

     
Lebensmittelausgabe  

Die Essensausgabe erfolgt montags und donnerstags in 2 Zeitschienen

Kund*innen mit blauen 10 er Karten (*)
kommen montags um 11.15 Uhr und donnerstags um 12 Uhr,

Besitzer*innen einer gelben 10 er Karte (*)
kommen montags um 12 Uhr und donnerstags um 11.15 Uhr

zur Ausgabe ins Mehrgenerationenhaus in der Friedrich-Ludwig-Jahn Straße 4, Hann. Münden. (Eingang über den Hof, der in der Pandemiezeit auch Wartebereich ist.)

Alle Kund*innen haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und müssen den Mindestabstand von 1,50 m halten. Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot.

(*) Pro Ausgabe ist ein Beitrag von 0,50 Euro zu zahlen. Dafür erwirbt man eine 10 er Karte in gelb oder blau zum Preis von 5 Euro. Mit dieser kann man 10 Einkäufe bei der Tafel Münden verrichten. Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, die Karte mit einem 5 Euro – Schein zu bezahlen.

Die Menge der Lebensmittelausgabe richtet sich nach der im Haushalt lebenden Personen.